Öffentliche Wahlen des Güstrower Jugendparlamentes


Das Jugendparlament Güstrow ruft alle 11 – bis 21 jährigen Jugendlichen in Güstrow auf, zur Wahlurne zu gehen, und oder gar selbst zu kandidieren:

Werde Mitglied im Jugendparlament der Stadt Güstrow:
Erstelle dafür einen Steckbrief von Dir und trag Dich bis zum 22.11.2024 in die Kandidatenliste ein. Du findest sie beim Schulsozialarbeiter/ -in Deiner Schule. Dort gibt’s Du auch den Steckbrief ab. Er wird vervielfältigt, damit Dich die Wähler kennenlernen. Für Jugendliche, die nicht in Güstrow zur Schule gehen, wird eine Urne im Rathaus bereit stehen.


Wähle ab 04.12.2024 Deine Jugendvertretung in Güstrow: das Jugendparlament. Es arbeitet öffentlich und vertritt in der Stadt Güstrow die Interessen der Jugendlichen. Die Wahlurnen stehen in Eurer Schule bereit. Für Jugendliche, die nicht in Güstrow zur Schule gehen, wird eine Urne im Rathaus stehen.
Wahlberechtigt ist, wer zu Beginn der Amtszeit des Parlamentes das 10. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 22 Jahre alt ist sowie seinen Hauptwohnsitz in Güstrow besitzt, oder in Güstrow zur Schule geht.
Mitglieder werden jeweils für 2 Jahre gewählt.
Das Recht auf Beteiligung sichern verschiedene Gesetze den hier lebenden Jugendlichen zu.: unser Land Mecklenburg-Vorpommern ihrem Kind zu:
§ 3 (Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz – KiJuBG M-V),
ebenso Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention.
Das Jugendparlament der Stadt Güstrow wurde am 07.10.2023 von Jugendlichen gegründet, wird von diesen geführt und arbeitet ohne parteipolitischen Einfluss. es repräsentiert die jungen Menschen der Barlachstadt Güstrow. Das Ziel des Jugendparlamentes ist es, die Meinung der Güstrower Jugendlichen öffentlich zu vertreten:
Mitmischen, Verändern, Gestalten. Geht wählen!

© Jugendparlament Güstrow

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